Auf den ersten Blick sehen zwei Ford Ranger oft nahezu identisch aus. Die Steuer kann jedoch deutlich unterschiedlich ausfallen. Wird ein Ford Ranger als Pkw besteuert, richtet sich die Kfz-Steuer unter anderem nach dem Hubraum und – bei neueren Erstzulassungen – nach dem CO₂-Ausstoß. Je größer der Motor und je höher die Emissionen, desto höher fällt in der Regel die jährliche Steuer aus.
Für Lkws gelten dagegen andere Maßstäbe. Hier spielen Hubraum und CO₂-Ausstoß grundsätzlich keine Rolle. Stattdessen orientiert sich die Kfz-Steuer vor allem am zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Bei Pick-ups wie dem Ford Ranger kann das zu einer deutlich niedrigeren Steuer führen.
Allerdings: Das Zulassungs- und Steuerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Viele Käufer gehen davon aus, dass die Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein automatisch über die Besteuerung entscheidet. Das stimmt jedoch nicht. Zwar bildet die Zulassung eine wichtige Grundlage, maßgeblich sind jedoch die Vorgaben des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Zuständig ist das jeweilige Hauptzollamt, das nach der Zulassung den Steuerbescheid erlässt.
Beim Ford Ranger kommt es nach unseren Erfahrungen deshalb immer wieder zu unterschiedlichen Einstufungen. Grund dafür ist die vielseitige Beschaffenheit des Ford Ranger: Als Pick-up bietet er eine Fahrgastkabine mit einer Ladefläche und bewegt sich damit im Grenzbereich zwischen Pkw und Nutzfahrzeug.