Ja, Gewerbekunden können im ersten Jahr bis zu 75 % Sonderabschreibung auf ihr neues Fahrzeug geltend machen – gemäß den aktuellen steuerlichen Regelungen. Dies bietet besonders für Unternehmen einen attraktiven finanziellen Vorteil beim Fahrzeugkauf.
Stand: 18.07.2025, Ford Kögler
Ja, die Grenze für die 0,25 %-Versteuerung von vollelektrischen Dienstwagen wurde auf einen Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro angehoben. Dadurch profitieren auch höherpreisige E-Fahrzeuge von der attraktiven pauschalen Besteuerung.
Stand: 18.07.2025, Ford Kögler
Nein, Plug-in-Hybride unterliegen in der Regel der 0,5 %-Regelung, sofern sie bestimmte Kriterien (z. B. elektrische Mindestreichweite von 60 km) erfüllen.
Stand: 18.07.2025, Ford Kögler
In der Regel genügt der Kaufvertrag und die ordnungsgemäße Fahrzeugzulassung auf das Unternehmen. Die tatsächliche Abschreibung erfolgt über Ihre Steuerberatung.