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10 Jahre Kögler Garantie kostenlos

10 Jahre Garantie. Kostenlos. Typisch Kögler!


Schön, wenn Sie als Käufer mit Ihrem Ford von Kögler zufrieden sind. Wir sind es noch lange nicht. Wir möchten, dass Sie nach dem Kauf Ihres Autos auch mit uns rundum zufrieden sind. Unser Angebot: Sie können beim Kauf eines Ford - über die Neuwagengarantie hinaus - mit unserer kostenlosen 10 Jahre Kögler Garantie rechnen. Diese Gewährleistung gilt für Neuwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen von Ford. Damit profitieren Sie von bis zu 10 Jahren Garantie auf die wichtigsten Baugruppen Ihres Fahrzeugs (Händler-Garantie). Genießen Sie das gute Gefühl von umfassendem Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten im Rahmen des Garantieumfangs. Sie können Ihr Auto bei irgendeinem Händler kaufen - oder bei uns!

Was Sie vorab wissen sollten:

 

  1. Ob die Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des funktionsuntüchtigen Teils erfolgt, liegt im Ermessen des Garantiegebers. Dieser entscheidet nach den technischen Erfordernissen.
  2. Ist die Funktionsunfähigkeit durch ein nicht garantiegeschütztes Bauteil verursacht worden und dadurch eine Reparatur erforderlich, besteht keine Leistungspflicht.
  3. Der Selbstbehalt des Garantienehmers beträgt 100,-€ inkl. MwSt. Sollten die Wartungsarbeiten an Ihrem Auto bei einer anderen autorisierten Ford Vertragswerkstatt und nicht beim Garantiegeber durchgeführt werden, erhöht sich dieser auf 500,- € inkl. MwSt. bei jedem einzelnen Schadenfall.
  4. Soweit eine oder mehrere Wartungen entgegen den Vorschriften des Ford Serviceheftes nicht oder verspätet durchgeführt worden sind, entfallen jegliche Garantieansprüche.
  5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Zündkerzenstecker, Glühkerzen, Bremsbeläge, -scheiben und Kupplung, auf Betriebs-und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssikeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel sowie auf sämtliche Simmeringe, Dichtungen, Sensoren, Fühler und Steuergeräte. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
  6. Die Abschleppkosten für ein nicht fahrbereites Fahrzeug sind durch diese Garantie NICHT gedeckt.