Beim Unterhalt zeigt der F-150 einige Besonderheiten, die Käufer kennen sollten. Klassische Arbeiten wie Inspektionen oder Ölwechsel sind auch beim F-150 kein großes Thema. Schwieriger wird es bei Diagnosen, Software oder größeren Reparaturen. Dafür sollte die Werkstatt entsprechende Erfahrung mit US-Fahrzeugen mitbringen. Auch die Teileversorgung funktioniert inzwischen gut. Gängige Verschleißteile lassen sich meist kurzfristig beschaffen. Bei speziellen Original- oder Karosserieteilen kann es dagegen länger dauern.
Beim Kraftstoff ist der 5,0-Liter-V8 weniger anspruchsvoll, als man vielleicht erwarten würde. Trotz seiner Entwicklung für den US-Markt kommt er mit Super und 95 Oktan zurecht. Ford empfiehlt zwar Super Plus mit 98 Oktan, besonders bei hoher Last oder voller Leistung. Im normalen Alltag reicht Super jedoch aus.
Sparsam ist der V8-Motor allerdings nicht. Als kombinierter Verbrauch werden vom Hersteller rund 14,4 Liter auf 100 Kilometer angegeben. Praxistests zeigen jedoch eine deutlich große Spannweite: Auf ruhigen Überland- und Autobahnfahrten sind etwa 11 bis 13 Liter möglich, im dichten Stadtverkehr können es dagegen 20 Liter und mehr werden.
Mit einem schweren Anhänger steigt der Verbrauch noch einmal deutlich. Besonders bei Autobahntempo machen sich das zusätzliche Gewicht und der höhere Luftwiderstand bemerkbar. Große Wohn-, Pferde- oder Kastenanhänger verlangen dem Motor entsprechend mehr ab.
Etwas genauer sollte man dagegen bei der Versicherung hinschauen. Beim Ford F-150 hängt die Versicherung stark von der konkreten Zulassung ab. US-Importe besitzen häufig keine reguläre deutsche Typschlüsselnummer, weshalb sie sich in Vergleichsportalen nicht immer eindeutig auswählen lassen. Ist der F-150 als Lkw eingestuft, kann außerdem ein Nutzfahrzeugtarif gelten. Berechnung und Schadenfreiheitsstaffel unterscheiden sich dann von klassischen Pkw-Tarifen.
In der Praxis können die Angebote deshalb deutlich auseinanderliegen. Vor dem Kauf lohnt sich eine direkte Anfrage bei mehreren Versicherern. Dafür braucht es den Fahrzeugschein oder die konkreten Fahrzeugdaten. Auch die Übernahme des bisherigen Schadenfreiheitsrabatts sollte man dabei klären.